Bedingungen für die Ausstellung von Rezepten ohne Termin
Die Leistung steht ausschließlich Patientinnen und Patienten der Ärztinnen und Ärzte des MEDIQUS Gesundheitszentrums offen, die innerhalb der letzten zwölf Monate eine fachärztliche Beratung hatten, die verordnete Behandlung befolgt haben und eine bereits begonnene Therapie fortsetzen.
Nicht umfasst ist die Fortsetzung von Behandlungen unter anderem in der Psychiatrie, die Notfallverhütung sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel oder andere Arzneimittel, die eine persönliche Vorstellung erfordern.
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln, die von Ärztinnen und Ärzten des MEDIQUS Gesundheitszentrums verordnet werden, wird im Einzelfall nach den jeweils geltenden Regeln des polnischen Gesundheitsfonds beurteilt.
Weitere Informationen zur Gewährung der Erstattung und zur Höhe der Zuzahlungen je nach erfülltem Kriterium finden Sie in der Bekanntmachung des Gesundheitsministers mit der Liste erstattungsfähiger Arzneimittel.